Beschneidung der Vorhaut

Die Beschneidung der Vorhaut ohne medizinische Indikation ist wie andere kosmetische Operationen auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Es handelt sich also um eine nicht kurative Leistung auf ganz persönlichen Wunsch des Patienten. Die Kosten für diesen operativen Eingriff werden von den Krankenkassen nicht getragen oder erstattet.
 
Zirkumzision ohne med. Indikation
ZifferLeistungsbezeichnung
GrB.
Fakt.
Betrag
1Beratung zum Eingriff
4,66
2,300
10,72
5symptombezogene Untersuchung
4,66
2,300
10,72
1741Phimoseoperation
21,57
3,500
75,50
1742Op. Durchtr. Frenulum
4,95
3,500
17,33
442Zuschlag bei ambulanter OP
23,31
1,000
23,31
001OP-Bedarf – Auslagen gem. §10 GOÄ
25,56
1,150
29,39
5je postoperative Kontrolle
4,66
2,300
10,72
3abschließende Befunderörterung
8,74
2,300
20,10
SUMME:                                                 
EUR 
197,79

Zzgl. Kosten für Anästhesie und feingewebliche Untersuchung der entfernten Vorhaut.

Mit der Inanspruchnahme der Wunschleistungen gehen Sie einen privaten Behandlungsvertrag ein. Die Erstattung der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).